Notar der Kanzlei Dr. jur. Wolgang Hofmann

Wir nehmen Beurkundungen jeglicher Art vor. Seien es Grundstückskaufverträge, Schenkungsverträge, Erbschaftsverträge, Eheverträge, Testamente, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Scheidungsfolgevereinbarungen, Versammlungsbeschlüsse, Gesellschaftsverträge in sämtlichen Variationen einschl. Registeranmeldungen, Fertigung von Teilungserklärungen etc. 

  • Ferner fertigen wir Vollstreckungserklärungen von Privaturkunden,
  • Anwaltsvergleichen und Schiedssprüchen mit vereinbartem Wortlaut,
  • beglaubigte Unterschriften,
  • vermitteln in Nachlass- und Gesamtauseinandersetzungen,
  • erstellen Vermögensverzeichnisse,
  • nehmen eidesstattliche Erklärungen und Versicherungen ab,
  • führen freiwillige Versteigerungen durch,
  • nehmen an Verlosungen und Auslosungen als Aufsicht teil,
  • usw.

Der Notar gewährleistet Ihnen eine unparteiische Beratung über die rechtlichen Tragweiten des beabsichtigten Rechtsgeschäftes. Er erörtert konfliktträchtige Punkte im Dialog mit den Beteiligten, fertigt Entwürfe der Urkundentexte nach Vorstellungen der Beteiligten an, schickt diese, sofern steuerlich relevant, an die Steuerberater zur Überprüfung, überwacht den Vollzug der Urkunde und trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Inhalt der Urkunde und des gesamten Verfahrens.

KOSTENINFORMATIONEN DES NOTAR DR. JUR. WOLFGANG HOFMANN

Die Gebühren für notarielle Dienstleistungen werden ausschließlich gemäß der aktuellen Gebührenordnung für Protokollierungsaufträge und dem Gerichts- und Notarkostengesetz berechnet.

Die Kosten für notarielle Tätigkeiten sind bei allen Notaren gleich und können weder verhandelt noch durch Ermessensspielräume beeinflusst werden. Gemäß Gesetz ist es daher nicht möglich, eine Vereinbarung über die Gebühren im Rahmen der notariellen Tätigkeit zu treffen.